DAC7: Was Airbnb & Booking wirklich über dich ans Finanzamt melden
„Meldet Airbnb meine Einnahmen ans Finanzamt?" – die kurze Antwort lautet: ja, vollständig und automatisch. Die längere Antwort ist interessanter, denn wer versteht, was genau gemeldet wird, kann seine eigene Steuererklärung passgenau dagegenhalten – und schläft deutlich ruhiger. Dieser Artikel erklärt die DAC7-Meldepflicht in verständlicher Sprache und zeigt dir, wie du deine eigenen Zahlen mit dem abgleichst, was die Plattform über dich gemeldet hat.
DAC7 in drei Minuten: Wer meldet was an wen?
DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt wurde und seit dem 1. Januar 2023 gilt. Sie verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, die Daten ihrer Anbieter jährlich an die Steuerbehörden zu melden. Betroffen sind vier Kategorien von Tätigkeiten – neben dem Verkauf von Waren und persönlichen Dienstleistungen ausdrücklich auch die Vermietung von unbeweglichem Vermögen, also genau das, was Gastgeber auf Airbnb, Booking, FeWo-direkt und vergleichbaren Portalen tun.
Der Ablauf: Die Plattform sammelt die Daten über das Kalenderjahr, meldet sie bis Ende Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), und von dort werden sie an dein zuständiges Wohnsitzfinanzamt sowie – bei Auslandsbezug – an die Behörden anderer EU-Staaten verteilt. Damit die Zuordnung klappt, sind Plattformen verpflichtet, ihre Anbieter zu identifizieren; deshalb fragen Airbnb & Co. seit 2023 hartnäckig nach deiner Steuer-Identifikationsnummer und dürfen Konten von Anbietern, die die Angaben verweigern, sperren oder Auszahlungen einbehalten.
Ein verbreiteter Irrtum vorweg: Die Bagatellgrenze von weniger als 30 Transaktionen und unter 2.000 € pro Jahr, von der man gelegentlich liest, gilt nur für den Warenverkauf (relevant etwa für eBay-Verkäufer). Für Vermietungsumsätze gibt es keine solche Freigrenze – gemeldet wird ab dem ersten Euro und ab der ersten Buchung.
So sieht der gemeldete Datensatz aus
Für jeden Gastgeber übermittelt die Plattform typischerweise:
- Identität: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer (bzw. bei Unternehmen die USt-IdNr.)
- Bankverbindung: die Kontodaten, auf die ausgezahlt wird – inklusive des Namens des Kontoinhabers, falls er vom Anbieter abweicht
- Umsätze: die gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung, quartalsweise aufgeschlüsselt
- Aktivität: die Zahl der Vermietungsvorgänge je Quartal
- Abzüge: von der Plattform einbehaltene Gebühren, Provisionen und Steuern
- Objekt: die Adresse jeder vermieteten Unterkunft (bei Vermietung zusätzlich zur sogenannten „inserierten Immobilieneinheit"), meist samt Art des Objekts und Zahl der Vermietungstage
Zwei Details daraus sind steuerlich besonders spannend. Erstens: Gemeldet wird die Vergütung, und die Plattformen weisen ihre einbehaltenen Provisionen separat aus – das Finanzamt kann also sowohl deine Brutto- als auch deine Netto-Perspektive nachvollziehen. Zweitens: Durch die Objektadresse kann das Finanzamt die Meldung nicht nur dir als Person, sondern auch der konkreten Immobilie zuordnen – inklusive Abgleich mit dem, was du in der Anlage V und der Anlage V-FeWo zu genau diesem Objekt erklärst. Wie diese Formulare funktionieren, erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber zur Anlage V-FeWo.
Die gute Nachricht: Gemeldeter Umsatz ist nicht dein zu versteuernder Gewinn
Wer zum ersten Mal hört, dass „alles gemeldet wird", denkt schnell: Dann muss ich ja auf alles Steuern zahlen. Das ist ein Missverständnis – und zwar eines, das bares Geld kostet, wenn man es nicht auflöst.
Versteuert werden nicht deine Umsätze, sondern deine Einkünfte: Einnahmen minus Werbungskosten. Zwischen der DAC7-Meldung und deiner Steuerlast liegt also deine komplette Kostenseite – Plattform-Provisionen, Reinigung und Wäsche, anteilige Nebenkosten, Versicherungen, Schuldzinsen, Reparaturen und die oft unterschätzte Abschreibung für Gebäude und Möbel. Bei möblierten Ferienunterkünften ist es keine Seltenheit, dass die Kosten einen erheblichen Teil der Einnahmen aufzehren.
Die DAC7-Meldung ist aus dieser Perspektive sogar dein Verbündeter: Sie fixiert die Einnahmenseite ohnehin – deine Aufgabe ist „nur" noch, die Kostenseite lückenlos zu dokumentieren. Jeder fehlende Beleg bedeutet, dass du Umsatz wie Gewinn versteuerst.
Selbst-Check: So gleichst du deine Zahlen mit der Plattform-Meldung ab
Du musst nicht warten, bis das Finanzamt vergleicht – du kannst denselben Abgleich selbst machen. So gehst du vor:
Schritt 1: Berichte herunterladen. Bei Airbnb findest du im Gastgeber-Bereich unter den Auszahlungs- bzw. Transaktionsübersichten einen Jahresexport als CSV; zusätzlich stellt Airbnb für die DAC7-Meldung eine eigene Einkommensübersicht bereit. Bei Booking liegen die Finanzberichte (Rechnungen, Auszahlungsübersichten) im Extranet zum Download bereit. Lade jeweils das komplette Kalenderjahr.
Schritt 2: Bruttoumsatz je Quartal bilden. Summiere die Buchungsumsätze pro Quartal – so, wie auch die Plattform meldet. Achte darauf, mit Bruttowerten vor Abzug der Provision zu rechnen und Stornierungen korrekt herauszunehmen.
Schritt 3: Mit der eigenen Buchführung vergleichen. Deine Zahlen (Kalender, Kontoeingänge, eigene Aufzeichnungen) sollten die Plattformwerte treffen. Typische Gründe für Abweichungen: Buchungen um den Jahreswechsel (Buchungsdatum vs. Auszahlungsdatum), einbehaltene Kautionen, Gutscheine und Erstattungen – oder schlicht Direktbuchungen außerhalb der Plattform, die in keiner DAC7-Meldung auftauchen, aber selbstverständlich trotzdem in die Steuererklärung gehören.
Schritt 4: Differenzen klären, bevor es jemand anders tut. Kleine Abweichungen mit erklärbarer Ursache sind normal. Wichtig ist, dass du die Erklärung kennst und dokumentierst – dann ist auch eine Rückfrage vom Finanzamt in fünf Minuten beantwortet. Was zu tun ist, wenn tatsächlich Post kommt, haben wir hier ausführlich beschrieben.
Diesen Abgleich macht Hostbuch automatisch: CSV-Berichte von Airbnb & Booking importieren, und Hostbuch stellt deine Zahlen der DAC7-Logik gegenüber – Quartal für Quartal, mit Hinweis auf Abweichungen. Dazu Belegsammlung per Foto und die fertige Zuarbeit für Anlage V und V-FeWo. Auf die Warteliste – mit 30 % Gründerrabatt →
Was passiert, wenn Meldung und Steuererklärung nicht zusammenpassen?
Ganz allgemein läuft es dann in Stufen ab: Zunächst kommt üblicherweise ein Anhörungs- oder Nachfrageschreiben, in dem das Finanzamt um Aufklärung bittet und Gelegenheit gibt, Einkünfte nachzuerklären. Wer nicht reagiert, riskiert eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen – erfahrungsgemäß auf Basis der gemeldeten Bruttoumsätze und damit ohne die Werbungskosten, die deine Steuerlast eigentlich senken würden. Bei über Jahre bewusst verschwiegenen Einkünften kann ein Steuerstrafverfahren folgen; spätestens dann (besser: deutlich früher) gehört der Fall in professionelle steuerliche Beratung.
Die Umkehrung ist die eigentliche Botschaft dieses Artikels: Wer seine Zahlen laufend im Griff hat und jährlich selbst abgleicht, für den ist DAC7 kein Risiko, sondern Routine.
Häufige Fragen
Seit wann meldet Airbnb ans Finanzamt?
Die DAC7-Meldepflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 (erstes Meldejahr: 2023, gemeldet Anfang 2024). Schon davor konnten deutsche Behörden Plattformdaten im Einzelfall per Auskunftsersuchen erhalten – seit DAC7 geschieht das automatisch und flächendeckend, jedes Jahr.
Gilt DAC7 auch für Booking, FeWo-direkt und kleinere Portale?
Ja. Die Meldepflicht trifft grundsätzlich alle Plattformbetreiber, die Vermietungen vermitteln und in der EU tätig sind – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Sitz.
Ab welchem Betrag wird meine Vermietung gemeldet?
Ab dem ersten Euro. Die Freigrenze von 30 Transaktionen/2.000 € betrifft nur den Warenverkauf, nicht die Vermietung von Unterkünften.
Warum fragt Airbnb nach meiner Steuer-Identifikationsnummer?
Weil die Plattform gesetzlich verpflichtet ist, ihre Anbieter für die DAC7-Meldung zu identifizieren. Verweigert ein Anbieter die Angaben, darf die Plattform nach dem PStTG Konsequenzen ziehen – bis hin zur Sperrung des Kontos oder dem Einbehalt von Auszahlungen.
Bedeutet die Meldung, dass ich automatisch Steuern nachzahlen muss?
Nein. Gemeldet wird dein Umsatz; versteuert wird dein Gewinn nach Abzug aller Werbungskosten. Entscheidend ist, dass deine Steuererklärung vollständig ist und zu den gemeldeten Daten passt – dann ist die DAC7-Meldung schlicht eine Bestätigung deiner eigenen Zahlen.
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in allgemeiner Form und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Meldeumfang und Verfahren können sich ändern – maßgeblich sind Gesetz und amtliche Veröffentlichungen.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026